AGB - allgemeine Geschäftsbedingungen des DS-Zulassungsdienst
Mit der Unterzeichnung der Zulassungsvollmacht und der Übergabe der Fahrzeugpapiere wird dem DS-Zulassungsdienst der
Zulassungsauftrag (bzw. Auftrag zur Eintragung von technischen Änderungen, Umkennzeichnungen, Wiederbeschaffung fehlender Fahrzeugpapiere usw.) erteilt. Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen,
dass alle erforderlichen Unterlagen, die für diesen Auftrag vorliegen müssen, an den DS-Zulassungsdienst übergeben werden. Für Aufträge, die wegen der Unvollständigkeit oder
Fehlerhaftigkeit der Unterlagen, der eVb-Nummer oder an vorhandenen Gebühren- bzw. Steuerrückständen scheitern, wird der volle Preis für die beauftragte Dienstleistung fällig.
Der Auftraggeber versichert ausdrücklich, über das Fahrzeug verfügen zu dürfen, die Echtheit der übergebenen Unterlagen sowie die
Übereinstimmung der am Fahrzeug angebrachten Fahrzeugidentifikationsnummer mit den Fahrzeugpapieren.
Der Auftraggeber hat die zurückgegebenen Unterlagen sofort auf Vollständigkeit und Richtigkeit zu prüfen. Spätere Reklamationen werden
nicht anerkannt. Die Haftung des DS-Zulassungsdiensts wegen fehlerhafter oder unvollständiger Eintragungen der Zulassungsstelle ist ebenso ausgeschlossen wie die Haftung wegen nicht termingerechter
Ausführung des erteilten Auftrages und eventueller Folgeschäden.
Die verauslagten Gebühren (auch nach vorheriger Absprache übernommene Steuer- und Gebührenrückstände und Säumniszuschläge) sind bei
Rückgabe der Papiere sofort fällig. Bei Nicht- oder Teilzahlung der offenen Beträge ist der DS-Zulassungsdienst berechtigt, Ausweisdokumente, Fahrzeugpapiere und Kennzeichenschilder
einzubehalten.
Der DS-Zulassungsdienst ist zur Vergabe von Untervollmachten berechtigt.
Die personenbezogenen Daten des Auftraggebers bzw. Fahrzeughalters (z.B. Anrede, Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, Telefonnummer) werden
von uns nur gemäß den Bestimmungen des deutschen Datenschutzrechts verarbeitet. Die personenbezogenen Daten, soweit diese für die Begründung, inhaltliche Ausgestaltung oder Änderung des
Vertragsverhältnisses erforderlich sind (Bestandsdaten), werden ausschließlich zur Vertragsabwicklung verwendet. Ohne die ausdrückliche Einwilligung des Auftraggebers bzw. Fahrzeughalters oder ohne
gesetzliche Grundlage werden Ihre personenbezogenen Daten nicht an außerhalb der Vertragsabwicklung stehende Dritte weitergegeben. Nach Ablauf der steuer- und handelsrechtlichen Vorschriften
werden diese Daten gelöscht, sofern Sie nicht ausdrücklich in die weitere Nutzung eingewilligt haben. Nach dem Bundesdatenschutzgesetz haben Sie ein Recht auf unentgeltliche Auskunft über Ihre
gespeicherten Daten sowie ggf. ein Recht auf Berichtigung, Sperrung oder Löschung dieser Daten.
Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags unwirksam sein, so werden davon die übrigen Regelungen nicht berührt. Die Parteien sind
verpflichtet, sich auf eine Regelung zu einigen, die rechtlich zulässig ist und dem Gewollten wirtschaftlich am nächsten kommt.
Wir sind nicht bereit und nicht verpflichtet an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle
teilzunehmen.